Lohnabrechnung 2026: Minijob-Grenze und vollständige Stammdaten

Eine verlässliche laufende Lohnabrechnung benötigt vollständige Stammdaten, rechtzeitige Bewegungsdaten und klar geregelte Freigaben. Für 2026 ist unter anderem die angehobene Minijob-Grenze zu beachten.
1. Stammdaten und Beschäftigungsart vollständig erfassen
Eintrittsdatum, Beschäftigungsart, Krankenkasse, Steuermerkmale, Arbeitszeit und Vergütungsbestandteile sollten vor dem ersten Abrechnungslauf vollständig und geprüft vorliegen.
2. Die 603-Euro-Minijob-Grenze 2026 beachten
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro. Regelmäßige und vorhersehbare Einmalzahlungen sind bei der Beurteilung des durchschnittlichen Verdiensts mit einzubeziehen.
3. Bewegungsdaten und Freigaben terminieren
Stunden, Fehlzeiten, Einmalzahlungen und Änderungen sollten bis zu einem vereinbarten Stichtag vorliegen. Vor der finalen Verarbeitung sollte geregelt sein, wer die Daten im Unternehmen freigibt.
