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E-Rechnung

E-Rechnung 2025–2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Juli 2026 Von Angela Ehrlich
E-Rechnung 2025–2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung anderer Rechnungsformen gelten Übergangsregeln, die sich unter anderem nach Zeitraum und Vorjahresumsatz richten.

Was ist eine echte E-Rechnung?

Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung im steuerlichen Sinn. Eine E-Rechnung enthält strukturierte elektronische Daten und muss der europäischen Norm entsprechen oder mit ihr interoperabel sein. ZUGFeRD und XRechnung sind verbreitete Formate.

Die gesetzlichen Übergangsfristen

Für kleine und mittlere Unternehmen gelten folgende Meilensteine:

  • Seit 01.01.2025: Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen im B2B verpflichtend.
  • Bis Ende 2026 bestehen allgemeine Übergangsmöglichkeiten für andere Rechnungsformen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für 2027 gilt eine zusätzliche Übergangsregel für Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
  • Ab 2028 endet die allgemeine Übergangsphase; Sonderfälle und Ausnahmen sind weiterhin gesondert zu prüfen.

So unterstützt FibuSolution Ihren Betrieb

Wir klären mit Ihnen, über welchen Kanal E-Rechnungen eingehen, wie sie in den laufenden Prozess übernommen werden und welche Daten an Ihre Steuerkanzlei übergeben werden. Die Erstellung von Ausgangsrechnungen bleibt Aufgabe Ihres Rechnungssystems beziehungsweise des dafür beauftragten Anbieters.

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