Antworten & Transparenz
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, den Wechsel und Datenschutz.
Sind Sie ein Steuerberater?
Nein. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernehmen wir das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben Ihrer Steuerkanzlei vorbehalten.
Wie läuft der Wechsel von meinem bisherigen Buchhaltungsbüro oder Steuerberater ab?
Der Ablauf hängt von Datenstand, Vorwerten, Softwarezugängen und dem bisherigen Dienstleister ab. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie einen realistischen Übergabe- und Startplan.
Wie übergebe ich meine Belege an FibuSolution?
Die Belegübergabe erfolgt grundsätzlich digital über den vereinbarten Weg. Ob App, Portal oder unterstützte Schnittstelle genutzt wird, klären wir vor dem Start. Papierbelege sind nur nach vorheriger Vereinbarung vorgesehen.
Wie schnell erhalte ich meine BWA und Auswertungen?
Der Bereitstellungstermin richtet sich nach vollständigem Belegeingang, Leistungsumfang und den mit Ihnen beziehungsweise Ihrer Steuerkanzlei vereinbarten Fristen.
Was kostet die Zusammenarbeit mit FibuSolution?
Wir arbeiten mit festen Monatspauschalen statt unvorhersehbarer Abrechnung nach Buchungszeilen. Auf unserer Preisseite finden Sie eine Übersicht unserer Modulpakete für Selbstständige, KMU und Betriebe mit Personal.
Was passiert, wenn meine feste Ansprechpartnerin im Urlaub oder krank ist?
Zuständigkeiten und Vertretungswege werden im Onboarding vereinbart. Eine pauschale Ausfall- oder Termingarantie wird nicht abgegeben.
Arbeiten Sie auch mit Unternehmen außerhalb Berlins zusammen?
Ja. Die Zusammenarbeit kann deutschlandweit digital erfolgen. Ob einzelne Vor-Ort-Termine erforderlich oder sinnvoll sind, wird im Einzelfall abgestimmt.
Welche Software nutzen Sie und funktioniert die Übergabe an meinen Steuerberater?
Wir arbeiten mit AGENDA-Cloudanwendungen. Für die Steuerkanzlei können DATEV-kompatible Übergabedaten bereitgestellt werden; Format und Importweg werden vorab abgestimmt.
Wie ist der Schutz meiner vertraulichen Finanz- und Lohndaten geregelt?
Schutzmaßnahmen, Auftragsverarbeitung, Hostingstandort und Löschfristen müssen zu den tatsächlich eingesetzten Systemen passen. Die Website-Datenschutzerklärung nennt den derzeit dokumentierten Stand; Vertrags- und Systemdetails werden vor Beginn der Zusammenarbeit geklärt.
Was muss ich zur E-Rechnung seit 2025 wissen?
Inländische Unternehmen müssen seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen. Welche Regel auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollte anhand der aktuellen BMF-Hinweise und gegebenenfalls mit Ihrer Steuerkanzlei geprüft werden.
Ihre Frage war nicht dabei?
Sprechen Sie direkt mit Angela Ehrlich in einem kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch.
