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Gesetzliche Vorgaben seit 2025

E-Rechnungsprozess passend organisieren

Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir helfen dabei, Eingang, Verarbeitung und Übergabe an Ihre Steuerkanzlei zu organisieren.

Die Fristen auf einen Blick

Seit 01.01.2025: Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen im B2B verpflichtend.

Bis Ende 2026: Allgemeine Übergangsmöglichkeiten für andere Rechnungsformen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Für 2027 / ab 2028: Zusätzliche Umsatzgrenzen-Regel 2027; ab 2028 endet die allgemeine Übergangsphase. Ausnahmen bleiben gesondert zu prüfen.

E-Rechnungsprozess jetzt einrichten

Wir klären den vorhandenen Rechnungseingang, geeignete Übergabewege und die Einbindung in den laufenden Buchführungsprozess.

Hinweis nach § 6 Nr. 4 StBerG: Unsere Dienstleistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Es findet keine steuerliche oder rechtliche Beratung statt.