Gesetzliche Vorgaben seit 2025
E-Rechnungsprozess passend organisieren
Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir helfen dabei, Eingang, Verarbeitung und Übergabe an Ihre Steuerkanzlei zu organisieren.
Die Fristen auf einen Blick
Seit 01.01.2025: Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen im B2B verpflichtend.
Bis Ende 2026: Allgemeine Übergangsmöglichkeiten für andere Rechnungsformen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für 2027 / ab 2028: Zusätzliche Umsatzgrenzen-Regel 2027; ab 2028 endet die allgemeine Übergangsphase. Ausnahmen bleiben gesondert zu prüfen.
E-Rechnungsprozess jetzt einrichten
Wir klären den vorhandenen Rechnungseingang, geeignete Übergabewege und die Einbindung in den laufenden Buchführungsprozess.
Hinweis nach § 6 Nr. 4 StBerG: Unsere Dienstleistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Es findet keine steuerliche oder rechtliche Beratung statt.
